Kirchenverwaltungen Wiggensbach

Was ist die Kirchenverwaltung?

Die Kirchenverwaltung ist neben dem Pfarrer der gesetzliche Vertreter der Pfarrgemeinde.
Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden direkt von den wahlberechtigen Mitgliedern der gesamten Pfarrgemeinde für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.

Was sind die Aufgaben der Kirchenverwaltung?

Die Kirchenverwaltung und ihre Mitglieder sind verantwortlich in der Pfarrei für Finanzen, Personal und Gebäude. Dabei verwalten sie das Kirchenstiftungsvermögen, unterhalten die Kirche sowie die Gebäude der Pfarrei, beschließen und überwachen den Haushaltsplan und führen Bau- und Renovierungsarbeiten durch.