Unser Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist als beratendes und organisierendes Gremium in unser PG nicht wegzudenken. Die Mitglieder im Pfarrgemeinderat werden alle 5 Jahre von den Gläubigen gewählt. Bei uns haben wir einen Pfarrgemeinderat für die gesamte Pfarreiengemeinschaft. Diese Form fördert die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Pfarreien, dennoch behält jede Ortschaft aber auch ihre eigenen Identität. Für jede Ortschaft gibt es eine Verantwortliche die sich speziell auch um die Belange in ihrer Pfarrei kümmert. Für den Dekanatsrat werden zwei Mitglieder des Pfarrgemeinderates berufen.

Aktuell sind in unserem Pfarrgemeinderat folgende Mitglieder:

Zinth Alexandra, Vorsitzende (Buchenberg)

Herz Claudia, 2. Vorsitzende und Schriftführerin (Wiggensbach)

Abler Anita (Wiggensbach)

Heinle Agnes (Buchenberg)

Herfort Marianne (Buchenberg)

Hohl Andrea (Kreuzthal)

Hohl Christina, Jugendvertretung (Kreuzthal)

Kuisl Petra (Buchenberg)

Maidel Christine (Buchenberg)

Martin Elisa (Wiggensbach)

Marton Otto (Buchenberg)

Mayer Brigitte (Wiggensbach)

Mayr Birgit (Buchenberg)

Rauh Brigitte (Wiggensbach)

Röhrle Nina, Jugendvertretung (Wiggensbach)

Seyband Marianne (Wiggensbach)

Sing Werner, Dekanatsrat (Wiggensbach)

Sterk Siegfried (Buchenberg)

Weixler Sabine (Wiggensbach)

Zech Birgit, Dekanatsrat (Wiggensbach)

 

Pfarrgemeinderat

Welche Aufgaben hat der Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde durch die Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Er berät und unterstützt den Pfarrer in seinen Aufgaben, als Organ des Laienapostolats wird er, ohne in die Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarreiengemeinschaft einzugreifen, in eigener Verantwortung tätig.

Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates bestehen unter anderem darin, das Bewusstsein für die Mitarbeit in der Pfarreiengemeinschaft sowie die ökumenische Zusammenarbeit zu fördern, pastorale Schwerpunkte festzulegen, Anregungen für die Gestaltung der Gottesdienste einzubringen, die Anliegen aller Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten und für die Kirche im gesellschaftlichen Leben der politischen Gemeinde zu sorgen.

(Quelle: Satzung für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Augsburg in der aktuellen Fassung)